Veranstaltungshinweise

Die Veranstaltung Lange Nacht der Brauereien Karlsruhe wird von der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH (nachfolgend “Veranstalterin”) in Kooperation mit den beteiligten Brauereien S’Badisch Brauhaus Braugesellschaft mbH, Fächerbräu GmbH, Privatbrauerei Hoepfner GmbH, Hatz-Moninger Brauhaus GmbH, der Vogelbräu GmbH und Vogel Hausbräu GmbH & Co.KG (nachfolgend „Kooperationspartner“) veranstaltet.

1. Haus- und Besucherordnung

Veranstaltungsort sind die Brauereien der genannten Kooperationspartner. Es gelten die jeweiligen Haus- und Besucherordnungen der Kooperationspartner. Die Kooperationspartner haben das alleinige Hausrecht an den Veranstaltungsorten.

2. Hinweise zum Jugendschutz

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

  • § 2 Prüfungs- und Nachweispflicht

Überprüfungspflicht des Alters durch Veranstalter oder Gewerbetreibende: In Zweifelsfällen wird das Alter der Jugendlichen überprüft. 

  • § 4 Gaststätten 

Aufenthalt in Gaststätten: Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten in der Zeit von 5 Uhr bis 23 Uhr nur gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr nicht gestattet werden.

  • § 9 Alkoholische Getränke

Abgabe und Verzehr in der Öffentlichkeit: Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

3. Allgemeine Ticket- und Eintrittsbestimmungen

Zu der Veranstaltung Lange Nacht der Brauereien Karlsruhe haben nur die Personen Zutritt, die eine gültiges Ticket vorweisen können und von der Veranstalterin zugelassen sind. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Tickets können diese durch die Veranstalterin ersatzlos eingezogen werden.

Das Ticket berechtigt zur Teilnahme an der „Langen Nacht der Brauereien Karlsruhe“ sowie zur Nutzung des KVV-Netzes im angegebenen Veranstaltungszeitraum als Fahrkarte für eine Hin-, Rück- und Überfahrt zu den Veranstaltungsorten im gesamten Netz der Karlsruher Verkehrsbetriebe in allen Bussen und Bahnen. Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des KVV.

Tickets für die Veranstaltung sind im Online-Shop der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH auf www.karlsruhe-erleben.de sowie in der Tourist-Information Karlsruhe, Kaiserstr. 72–74, 76133 Karlsruhe erhältlich. Für die Online-Bestellung von Tickets gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

a. Versand

Der postalische Versand von Tickets in Papierform erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei die Veranstalterin das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auf dem Versandweg trägt die Veranstalterin. Die entsprechende Zustellung an den Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Bestellbestätigung (vgl. Ziffer 2.2). Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Verlust auf dem Versandweg der Veranstalterin unverzüglich unter der Kontaktadresse anzuzeigen.

b. Rücknahme und Erstattung

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht beim Kauf eines Tickets kein Widerrufsrecht des Kunden. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) nicht nutzen, ist eine Weitergabe des Tickets an Dritte im Rahmen der Ausnahmebestimmungen ausnahmsweise zulässig. Die Ausnahmebestimmung umfasst die private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere im Einzelfall bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden.

Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Ebenso besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Bruch des Probierglases.

4. Absage der Veranstaltung 

Aus dringenden Gründen kann die Veranstalterin die Veranstaltung unter Einhaltung einer angemessenen Frist verlegen oder absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme. Im Falle einer Verlegung oder Absage werden die Ticketkosten nicht erstattet. Darüber hinaus entstandene Kosten des Teilnehmers werden ebenfalls nicht erstattet.